Ganz ohne Regeln geht es nicht. Damit Ihre Freude am Tanzen ungetrübt bleibt, bitten wir Sie um die Beachtung des "Kleingedruckten".
Teilnahmebedingungen TSC Schwarz-Gold
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen TSC Schwarz-Gold Aschaffenburg e.V. (im Folgenden: TSC) und seinen Kursteilnehmern (im Folgenden: Teilnehmer) in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
(2) Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Teilnahmebedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der TSC hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der TSC in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Bedingungen seine Leistungen vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Durch Abgabe der Anmeldung erklärt der Teilnehmer seine verbindliche Teilnahme am vom ihm ausgewählten Tanzkurs.
(2) Gleichzeitig stellt der Teilnehmer einen Antrag auf eine befristete Mitgliedschaft im TSC Schwarz-Gold Aschaffenburg e.V. im Rahmen einer „Schnupper-Mitgliedschaft“.
§ 3 Bezahlung, Aufrechnung
(1) Der Mitglieds-Beitrag ist mit der Anmeldung fällig und wird vom Teilnehmer vor Kursbeginn auf das Konto des TSC überwiesen.
(2) Die Forderungen des TSC können nur mit einer von ihm unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Teilnehmers aufgerechnet werden.
§ 4 Vertragslaufzeit, Kündigungsrecht
(1) Der Vertrag bzw. die „Schnupper-Mitgliedschaft“ endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Verschiedenes
(1) Änderungen der Kurstermine, sowie Wechsel der Unterrichtsräume oder Kursleiter behält sich der TSC im Rahmen des dem Teilnehmern Zumutbaren vor.
(2) Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Kursleiter.
(3) Für den Fall eines durch den TSC zu verantwortenden Ausfalls einer Kurseinheit, wird diese durch einen rechtzeitig bekannt gegebenen Ersatztermin nachgeholt.
§ 6 Haftung
(1) Der TSC haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Körperschäden.
(2) Für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der TSC nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und sofern die Schäden aufgrund des Vertrags typisch und vorhersehbar sind. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz, insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung des TSC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Teilnehmerdaten
Mit der Abgabe seiner Eintrittserklärung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass die angegebenen Adressdaten gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Vertragsbeziehung benutzt werden dürfen. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sollte der Teilnehmer Änderungen, Sperrungen oder Löschungen seiner Daten wünschen, hat der Teilnehmer dies dem TSC schriftlich mitzuteilen
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen der Parteien aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des TSC.
Aschaffenburg, den 30.09.2009





