Standard

Beitragsordnung des TSC Schwarz-Gold Aschaffenburg e.V.

 1. Der Verein erhebt von jedem Mitglied einen monatlichen Mitgliedsbeitrag.

Der Mitgliedsbeitrag ist im Lastschriftverfahren zu entrichten.

 2. Soweit sich im Nachfolgenden nichts anderes ergibt, werden die folgenden Beiträge monatlich jeweils im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats per Lastschriftverfahren eingezogen:

 -          Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten und Auszubildende

             bis 25 Jahre (gegen Nachweis) für alle Tanzrichtungen   23€ (27€)

-          Breakdance, DiscoChart, Discofox, Gesellschaftstanz, Gymnastik,

           Hip Hop, Jazztanz, Line Dance, Pilates, Turniertanz Standard und

           Latein, Salsa, Zumba  27€ (35€)

-          Fördernde Mitglieder 12,50€ (17,50€)

-          Passive Mitglieder 5€

-          Schnuppermitglieder 12,50€

-          Flatrate Kinder (siehe 2)  40€

-          Flatrate Erwachsene (siehe 10.1) 45€

 Optionen:

  • Wer in zwei Sportgruppen tanzen möchte, der zahlt für die zweite Gruppe nur den halben Beitrag. Der Nachlass wird auf den günstigeren Beitrag gewährt.              
  • Wer sich in der Vereinsarbeit engagieren möchte, der kann Beiträge sparen. In Absprache mit dem Präsidium ist es möglich, Teile des Monatsbeitrages in Vereinsarbeit (Arbeitsstunden) zu wandeln. So könnte z.B. der Beitrag Turniertanz von 27€ auf 24€ reduziert werden, wenn sich das Mitglied mit zusätzlichen 6 Arbeitsstunden pro Jahr an der Vereinsarbeit beteiligt.

3. Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft 6 Monate zum Quartalsende. Sofern das Mitglied sich für die ebenfalls angebotene Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende entscheidet, sind im Rahmen dieser Mitgliedschaft jeweils die in Klammern angegebenen Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Bei Passiver Mitgliedschaft beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich 4 Wochen zum Monatsende.

4. Da der Gesamtbetrag der Schnuppermitgliedschaft bereits bei Beginn der Mitgliedschaft entrichtet wird, fällt für diese Art der Mitgliedschaft kein weiterer monatlicher Beitrag an. Die Schnuppermitgliedschaft endet automatisch mit Ablauf der Laufzeit.

5. Ab dem dritten Familienmitglied bezahlt dieses und jedes weitere Familienmitglied nur noch 50 % des in Ziffer 2) aufgeführten Regelbeitrages. Der Nachlass wird auf den jeweils günstigsten Beitrag gewährt.

6. Sofern im Folgenden nicht anders geregelt, hat jedes Mitglied ab dem 16. Lebensjahr 10 Arbeitsstunden pro Jahr für den Verein zu leisten (z. B. durch Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen oder durch das Mitbringen von Kuchen, Salaten etc.). Sofern Kuchen oder Salate zu einzelnen Veranstaltungen mitgebracht werden, wird hierfür eine Arbeitsstunde angerechnet. Sofern im Rahmen der Mitgliedschaft eine 3-monatige Kündigungsfrist vereinbart wurde, müssen diese Mitglieder (ab dem 16. Lebensjahr) 4 Arbeitsstunden pro Jahr für den Verein leisten.

7. Sofern ein Mitglied in einem Jahr mehr als die in Ziffer 6 aufgeführten Arbeitsstunden leistet, ist eine Übertragung in das Folgejahr möglich. Eine Übertragung der Arbeitsstunden ist auf Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder, Eltern) sowie auf den Tanzpartner/-in möglich. Maßgeblicher Zeitraum für die Leistung der Arbeitsstunden ist das Kalenderjahr. Sollte innerhalb des Kalenderjahres die geforderten Arbeitsstunden nicht geleistet werden, so ist für jede nicht geleistete Arbeitsstunde ein Zusatzbeitrag von 13€ an den Verein zu entrichten. Dieser Betrag wird im Januar des Folgejahres im Lastschriftverfahren eingezogen.

8. Bei Mitgliedern, welche im Laufe des Kalenderjahres aus dem Verein austreten sind die Arbeitsstunden anteilig zu leisten, wobei Anteile von Arbeitsstunden auf die nächste volle Arbeitsstunde aufzurunden sind.
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden im Monat vor dem Ausscheiden des Mitglieds ebenfalls mit 13€ pro nicht geleisteter Arbeitsstunde berechnet und im Rahmen des Lastschrifteinzugsverfahrens eingezogen.

9. Keine Verpflichtung zur Ableistung von Arbeitsstunden besteht für Schnuppermitglieder, fördernde Mitglieder und passive Mitglieder.

10.1 Flatrate Erwachsene: Die „alte“ Gruppenzugehörigkeit des Mitgliedes wird hierdurch nicht aufgehoben. Nach dem Beenden der „Flatrate“ fällt das Mitglied wieder in die alte Gruppenzugehörigkeit zurück. Die Kündigungsfrist für die Flatrate beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Der Anspruch auf uneingeschränktes Training in allen Gruppen setzt voraus:

- dass das tänzerische Niveau dem der aufnehmenden Gruppe annähernd entspricht.

- dass die maximale Gruppenstärke der aufnehmenden Gruppe, die ein effektives Training gewährleistet, nicht überschritten wird.

- Voraussetzung für den Abschluss einer „Flatrate“ ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende.

10.2 Flatrate Kinder: Die „alte“ Gruppenzugehörigkeit des Mitgliedes wird hierdurch nicht aufgehoben. Nach dem Beenden der „Flatrate“ fällt das Mitglied wieder in die alte Gruppenzugehörigkeit zurück. Die Kündigungsfrist für die Flatrate beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Der Anspruch auf uneingeschränktes Training in allen Gruppen setzt voraus:

- dass das tänzerische Niveau dem der aufnehmenden Gruppe annähernd entspricht.

- dass die maximale Gruppenstärke der aufnehmenden Gruppe, die ein effektives Training gewährleistet, nicht überschritten wird.

- Voraussetzung für den Abschluss einer „Flatrate“ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende.

11. Nach Vollendung des 75. Lebensjahres sind keine Arbeitsstunden mehr zu leisten.

Die Änderung der Beitragsordnung wurde am 09.04.2016 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am 01.05.2016 in Kraft.